ZUSAMMENSETZUNG
AUFSICHTSRAT
NACH
MONTANMITBESTIMMUNGSGESETZ
Erläuterung:
•
gilt im Bergbau sowie in der Eisen- und Stahlindustrie mit mehr als 1000 Beschäftigten.
•
Paritätisch besetzt auf Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite plus Neutralen: Anzahl der Aufsichtsräte: 11, 15 bis 21 Sitze
•
Vorschlagsrecht der Gewerkschaften für 2 bis 4 Aufsichtsratssitze.
•
Gewerkschaftsvertreter müssen sich genauso zur Wahl stellen wie Arbeitnehmervertreter.
•
Wahlrecht: Betriebsräte wählen Arbeitnehmervertreter.
•
Der Aufsichtsrat der Salzgitter-AG besteht aus 21 Mitgliedern, davon zehn Aktionärs- und zehn Arbeitnehmervertreter
sowie ein weiteres neutrales Mitglied.
•
Unsere Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Salzgitter-AG könnt ihr hier einsehen.
Das
Interesse
der
Arbeitnehmer
an
der
Mitbestimmung
liegt
zum
einen
darin,
an
den
Entscheidungen
über
die
Ar-
beitsbedingungen
beteiligt
zu
werden
(betriebliche
Ebene),
und
zum
anderen
auf
die
Unternehmenspolitik
Einfluss
zu
nehmen (Unternehmensebene).
Mitbestimmung
soll
die
unternehmeri-
sche
Orientierung
an
der
Gewinnmaxi-
mierung
durch
explizite
Berücksichti-
gung
der
Arbeitnehmerinteressen
an
langfristiger
Beschäftigungssicherheit,
humanen
Arbeitsbedingungen
und
Be-
teiligung
am
wirtschaftlichen
Erfolg
er-
gänzen.
Darüber
hinaus
wird
die
Mitbe-
stimmung
aus
gewerkschaftlicher
Sicht
als
Mittel
zur
Kontrolle
wirtschaftlicher
Macht
und
Teil
einer
umfassenden
Demokrati-
sierung der Wirtschaft begründet.
Unternehmensmitbestimmung
Gegenstand
der
Unternehmensmitbe-
stimmung
sind
die
unternehmerischen
Entscheidungen,
die
im
Aufsichtsrat
von
Kapitalgesellschaften
fallen.
An
ihnen
wer-
den
Arbeitnehmer
durch
ihre
gewählten
Ver-treter
aus
dem
Unternehmen
und
aus
den
im
Unternehmen
vertretenen
Gewerkschaften beteiligt.
Es
bestehen
gewerkschaftsinterne
Auflagen
bezüglich
der
Aufsichtsratsvergütungen.
So
verlangt
etwa
die
IG
Metall,
einen
Prozentsatz
der
Vergütung
als
Mandatsträgerbeitrag
an
die
Hans-Böckler-Stiftung
abzuführen,
und
zwar
10
%
der
ersten
3500
Euro
im
Jahr
und
95 % aller darüber hinausgehenden Bezüge.
Vertreter der
Arbeitnehmer aus dem
Betrieb
Transparente Mitbestimmung
Metallerinnen
und
Metaller
müssen
Teile
ihrer
Einkünfte
aus
Mitbestimmungsfunktionen
an
die
Hans-Böckler-Siftung
abführen.
Den
Nachweis
veröffentlicht die IG Metall in der Tantiemenliste.
Darunter
fallen
zum
Beispiel
die
Tantiemen
von
Aufsichtsratsmitgliedern.
Das
Geld
wird
an
die
Hans-Böckler-Stiftung
abgeführt.
Die
Abführungs-
pflicht
ergibt
sich
aus
der
IG
Metall-Satzung.
Auch
die
Aufsichtsratsmitglieder
der
Salzgitter
Flach-
stahl
GmbH
sowie
der
Salzgitter
AG
führen
diese
Gelder
ab.
Ihr
könnt
dies
aus
den
Tantiemenlisten
der
IG
Metall
er-sehen,
diese
werden regelmässig veröf-fentlicht.
Unsere
betrieblichen
Arbeitnehmervertreter/in
im Aufsichtsrat:
Hasan Cakir (Aufsichtsrat SZFG & SZAG)
Bernd Rabe (Aufsichtsrat SZFG GmbH)
Christine Seemann (Aufsichtsrat SZFG GmbH)
Tantiemen-Listen IGM
Aufsichtsrat
Abgeführte bzw. nicht korrekt ab-
geführte Tantiemen…
VERTRAUENSLEUTE der IG Metall
in der SALZGITTER FLACHSTAHL GmbH
Werk Salzgitter
Salzgitter-Peine